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12.12.2011
                 

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Über die kirchliche Zugehörigkeit von Eichau b. Münsterberg  und Berghof.
   
                                                                
( Von M.Klemenz, Glandorf, z.T.nach vorl.Originalen)
Zu dem „Kirchspiel Weigelsdorf“ gehörten von je her – außer Weigelsdorf – auch die Ortschaften  Eichau b. Münsterberg, Ober- und Niederkunzendorf, Münchhof, Schönharte und Tschammerhof. Eichau, dazu gehörte auch Berghof, hatte eine eigene Kapelle: „Zum hl. Antonius“. In dem Inventarium der Parochie  Weigelsdorf  vom 15. Dezember 1936 wurde sie wie folgt beschrieben: „Die Kapelle Eichau, massiv mit hölzernem Turm, 1775 erbaut, 1834 an anderer Stelle neu gebaut, 1912 renoviert, in gutem Bauzustand, ohne Sakristei. Unterhaltung obliegt der Gemeinde Eichau. Größe 2a, eingetragen auf „Gemeinde  Eichau“ am 5.12.1874 im Grundbuch von Eichau, Band IV, Blatt 116“Die Kapelle war ausgestattet mit einem Altar mit Tabernakel, einer Kommunionbank , einem Kreuzweg, einem Harmonium, 22 Bänken und einer Turmglocke. Eine heizbare Sakristei wurde 1937 angebaut, die auch für die Erteilung des Religionsunterrichts genutzt wurde. So ausgestattet, fehlte also nichts bei den wöchentlich stattfindenden Gottesdiensten in Eichau, die der Pfarrer von Weigelsdorf abzuhalten hatte. Bis auf einen Friedhof; den gab es in Eichau  nicht.  Die verstorbenen Eichauer  wurden über den „Totenweg“ zu dem ca. 4 Km entfernten Kirchhof von Weigelsdorf geleitet und fanden dort ihre letzte Ruhe.

Im Gegensatz zu Eichau gab es wegen Berghof hinsichtlich der Zugehörigkeit seit Jahrzehnten Uneinigkeit zwischen den Pfarrern von Münsterberg und Weigelsdorf. Pfarrer Alfons Gloger, der am 15. Juli 1931 sein Amt in Weigelsdorf angetreten hatte, schrieb am 7. Dezember 1931 an den zuständigen Erzpriester Kliche, Bärwalde, und bat um Klärung dieser Angelegenheit, was zu folgendem  Schriftwechsel führte:

(Lt. Original) Den 29. Dezember 1931, Dem Hochwürdigsten Erzbischöflichen Generalvicariat, Breslau.  Betr.: Berghof  (Weigelsdorf) Nr. 25609. - - - - - Bei der vorgeschriebenen Prüfung der vom Statistischen Landesamt Berlin aufgestellten Nachweisung  der einzelnen Ortschaften des Kreises Münsterberg hinsichtlich ihrer Zugehörigkeit zur kath. Pfarrei stieß ich auf Zweifel betr. Berghof. Im  Schematismus von 1912 ist als zu Weigelsdorf gehörig Eichau „außer Berghof“ angegeben, gastweise zu Münsterberg. Demnach wäre Münsterberg die zuständige Pfarrei. Die Pfarrer von Münsterberg und Weigelsdorf sind aber darüber keineswegs einig. Am 16. September 1855 hat nämlich die Geistliche Behörde – nach einer Mitteilung aus Weigelsdorf – entschieden, daß 2 Stellenbesitzer und 3 Häusler aus Berghof, „ die bisher zur Kirche in Weigelsdorf eingepfarrt sind, fortan bez. der Beiwohnung des Gottesdienstes und der kirchlichen Verrichtungen zur Pfarrkirche in Münsterberg gehören sollen, wogegen aber im übrigen, was die Barlasten und die Beiträge zu Kirche und Pfarrbauten in Weigelsdorf, sowie ihre Verpflichtung zur Schule in Eichau betrifft, im bisherigen Verhältnis nichts geändert wird“. Ein Teil bezahlt die Kirchensteuer nach  Weigelsdorf, ein Teil nach Münsterberg. Die Schulkinder aus Berghof pastoriert der Pfarrer von Weigelsdorf.
Welcher Pfarrer ist nun der zuständige, auch für Trauungen? Die Entscheidung der Behörde von 1855 scheidet nur einige von Berghof aus der Pfarrei Weigelsdorf aus; eine weitere Entscheidung findet Pfarrer Gloger nicht.
Ich bitte gehorsamst, diese Frage regeln zu wollen. Die Begräbnisse erfolgen in Münsterberg.

                                                  Gehorsamst  gez. Kliche, Erzpriester


(Antwort lt. Original)
Erzbischöfliches General-Vikariat, Breslau 9, Domstraße 15, den 12. Januar 1932 – Nr. 29393 – Herrn Erzpriester K l i c h e, Hochwürden,  Bärwalde.
Auf die Anfrage vom  29. v. Mts. betr. Die pfarrliche Zugehörigkeit von Berghof erwidern wir wie folgt: r bzgl. der Beiwohnung des Gottesdienstes  und der kirchlichen Verrichtungen zur
Nach der Verhandlung vom 16.9.1855 bestand die Ortschaft Berghof aus dem gleichnamigen  Vorwerk und 11 Besitzungen. Das Vorwerk und 5 Besitzungen waren nach Münsterberg, die 6 übrigen nach Weigelsdorf  eingepfarrt. Am 13.10.1855 - G.K.5645 – wurde vom damaligen Fürstbischof  genehmigt, daß auch diese zuletzt genannten 6 Besitze
Pfarrkirche in Münsterberg geschlagen würden. Lastenpflichtig blieben sie in Weigelsdorf. Daraus ergibt sich, daß Berghof seelsorglich  ganz zu Münsterberg gehört und der dortige Pfarrer für Trauungen zuständig ist.
Die Beteiligten erhalten Abschrift hiervon.  
                                                                             i.V. Kuhnert
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Es ist eigentlich erstaunlich, daß sich das katholische Kirchspiel Weigelsdorf  von der Gründung vor mehr als  700 Jahren bis in das zwanzigste Jahrhundert seine Grenzen unverändert be-wahrt  hat, trotz der Reformation und der vielen politischen Veränderungen in diesem Zeitraum.  Erst nach der Vertreibung der deutschen Bevölkerung  1946  änderte die polnische Kirchenverwaltung  den  Umfang des Kirchspiels und gliederte Eichau mit seiner St. Antonius-Kapelle der Parochie Groß-Nossen an. Jeden Sonntag findet nun in Eichau eine hl. Messe statt, die Kinder gehen in Groß-Nossen zum Beicht- und Kommunionunterricht, die Verstorbenen aus Eichau werden jetzt in Münsterberg beerdigt und der „Totenweg“ nach Weigelsdorf wurde überflüssig und daher  umgepflügt und begradigt.
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       (Wiedergabe eines vorhandenen Original-Briefes wegen Orgelreparatur in  der Kapelle zu Eichau)

Fürstbischöfliches                                            
General-Vicariat-Amt          Breslau, den 20. September 1892
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 Nr. 9172.b
Es wird ersucht, in der Antwort
vorstehendes Zeichen anzugeben.


An
Herrn Erzpriester Werner
Hochwürden
in       Neualtmannsdorf

                           

                                                          Abschrift.
Auf den Antrag vom 14. d. Mts. genehmigen wir die Entnahme der Kosten für die projektierte Orgelreparatur in der Kapelle zu Eichau mit 268 Mark aus dem von der Pfarrwirtin Johanna Bartsch letztwillig der qu. Kapelle zugewendeten Legate per 600 Mark. Da dieses Legat nicht zur Errichtung einer bleibenden Stiftungsurkunde bestimmt war und eventuell die ganze Summe zu rein kirchlichen Zwecken für die Kapelle zu Eichau verwendet werden kann, so ist auch die darüber aufgenommene Stiftungsurkunde hinfällig und muß von den übrigen Fundationen ausgeschieden werden.          Es kann dies jedoch nur auf Beschluß des Kirchenvorstandes geschehen, welcher alsbald zu fassen und von welchem eine Abschrift zu unseren Acten einzusenden ist. Das ganze Kapital ist bei der Fundationskasse  unter besonderem Titel "Johanna Bartsch`sches Legat" aufzuführen und die Einnahmen  und Ausgaben daselbst zu verrechnen.
Abschrift des Beschlusses sehen wir binnen 4 Wochen entgegen. Der Anschlag folgt anbei zurück.
                                         Unterschrift: gez. Gleich

An den
Katholischen Kirchen-Vorstand
z.H. des Herrn Pfarrers Ginella
Hochwürden,
in
Weigelsdorf bei Münsterberg

J. No.9172a

Abschrift hiervon erhalten Euer Hochwürden zur Kenntnißnahme.

                                                              Unterschrift:
Gleich   
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