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12.12.2011
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Über die kirchliche Zugehörigkeit von Eichau b. Münsterberg und Berghof.
( Von M.Klemenz, Glandorf, z.T.nach vorl.Originalen)
Zu dem „Kirchspiel Weigelsdorf“
gehörten von je her – außer Weigelsdorf – auch
die Ortschaften Eichau b. Münsterberg, Ober- und
Niederkunzendorf, Münchhof, Schönharte und Tschammerhof.
Eichau, dazu gehörte auch Berghof, hatte eine eigene Kapelle:
„Zum hl. Antonius“. In dem Inventarium der Parochie
Weigelsdorf vom 15. Dezember 1936 wurde sie wie folgt
beschrieben: „Die Kapelle Eichau, massiv mit hölzernem
Turm, 1775 erbaut, 1834 an anderer Stelle neu gebaut, 1912 renoviert,
in gutem Bauzustand, ohne Sakristei. Unterhaltung obliegt der Gemeinde
Eichau. Größe 2a, eingetragen auf „Gemeinde
Eichau“ am 5.12.1874 im Grundbuch von Eichau, Band IV, Blatt
116“. Die Kapelle war ausgestattet mit einem Altar mit
Tabernakel, einer Kommunionbank , einem Kreuzweg, einem Harmonium, 22
Bänken und einer Turmglocke. Eine heizbare Sakristei wurde 1937
angebaut, die auch für die Erteilung des Religionsunterrichts
genutzt wurde. So ausgestattet, fehlte also nichts bei den
wöchentlich stattfindenden Gottesdiensten in Eichau, die der
Pfarrer von Weigelsdorf abzuhalten hatte. Bis auf einen Friedhof; den
gab es in Eichau nicht. Die verstorbenen Eichauer
wurden über den „Totenweg“ zu dem ca. 4 Km entfernten
Kirchhof von Weigelsdorf geleitet und fanden dort ihre letzte Ruhe.
Im Gegensatz zu Eichau gab es wegen Berghof hinsichtlich der
Zugehörigkeit seit Jahrzehnten Uneinigkeit zwischen den
Pfarrern von Münsterberg und Weigelsdorf. Pfarrer Alfons Gloger,
der am 15. Juli 1931 sein Amt in Weigelsdorf angetreten hatte, schrieb
am 7. Dezember 1931 an den zuständigen Erzpriester Kliche,
Bärwalde, und bat um Klärung dieser Angelegenheit, was zu
folgendem Schriftwechsel führte:
(Lt. Original) Den 29. Dezember 1931, Dem Hochwürdigsten
Erzbischöflichen Generalvicariat, Breslau. Betr.:
Berghof (Weigelsdorf) Nr. 25609. - - - - - Bei der
vorgeschriebenen Prüfung der vom Statistischen Landesamt Berlin
aufgestellten Nachweisung der einzelnen Ortschaften des Kreises
Münsterberg hinsichtlich ihrer Zugehörigkeit zur kath.
Pfarrei stieß ich auf Zweifel betr. Berghof. Im
Schematismus von 1912 ist als zu Weigelsdorf gehörig Eichau
„außer Berghof“ angegeben, gastweise zu
Münsterberg. Demnach wäre Münsterberg die
zuständige Pfarrei. Die Pfarrer von Münsterberg und
Weigelsdorf sind aber darüber keineswegs einig. Am 16. September
1855 hat nämlich die Geistliche Behörde – nach einer
Mitteilung aus Weigelsdorf – entschieden, daß 2
Stellenbesitzer und 3 Häusler aus Berghof, „ die bisher zur
Kirche in Weigelsdorf eingepfarrt sind, fortan bez. der Beiwohnung des
Gottesdienstes und der kirchlichen Verrichtungen zur Pfarrkirche in
Münsterberg gehören sollen, wogegen aber im übrigen,
was die Barlasten und die Beiträge zu Kirche und Pfarrbauten in
Weigelsdorf, sowie ihre Verpflichtung zur Schule in Eichau betrifft, im
bisherigen Verhältnis nichts geändert wird“. Ein
Teil bezahlt die Kirchensteuer nach Weigelsdorf, ein Teil nach
Münsterberg. Die Schulkinder aus Berghof pastoriert der Pfarrer
von Weigelsdorf.
Welcher Pfarrer ist nun der zuständige, auch für Trauungen?
Die Entscheidung der Behörde von 1855 scheidet nur einige von
Berghof aus der Pfarrei Weigelsdorf aus; eine weitere Entscheidung
findet Pfarrer Gloger nicht.
Ich bitte gehorsamst, diese Frage regeln zu wollen. Die
Begräbnisse erfolgen in Münsterberg.
Gehorsamst gez. Kliche, Erzpriester
(Antwort lt. Original)
Erzbischöfliches General-Vikariat, Breslau 9, Domstraße 15,
den 12. Januar 1932 – Nr. 29393 – Herrn Erzpriester K l i c
h e, Hochwürden, Bärwalde.
Auf die Anfrage vom 29. v. Mts. betr. Die pfarrliche
Zugehörigkeit von Berghof erwidern wir wie folgt: r bzgl. der Beiwohnung des
Gottesdienstes und der kirchlichen Verrichtungen zur
Nach der
Verhandlung vom 16.9.1855 bestand die Ortschaft Berghof aus dem
gleichnamigen Vorwerk und 11 Besitzungen. Das Vorwerk und 5
Besitzungen waren nach Münsterberg, die 6 übrigen nach
Weigelsdorf eingepfarrt. Am 13.10.1855 - G.K.5645 – wurde
vom damaligen Fürstbischof genehmigt, daß auch diese
zuletzt genannten 6 Besitze Pfarrkirche
in Münsterberg geschlagen würden. Lastenpflichtig blieben
sie in Weigelsdorf. Daraus ergibt sich, daß Berghof
seelsorglich ganz zu Münsterberg gehört und der
dortige Pfarrer für Trauungen zuständig ist.
Die Beteiligten erhalten Abschrift hiervon.
i.V. Kuhnert
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Es ist eigentlich erstaunlich, daß sich das katholische
Kirchspiel Weigelsdorf von der Gründung vor mehr als
700 Jahren bis in das zwanzigste Jahrhundert seine Grenzen
unverändert be-wahrt hat, trotz der Reformation und der
vielen politischen Veränderungen in diesem Zeitraum. Erst
nach der Vertreibung der deutschen Bevölkerung 1946
änderte die polnische Kirchenverwaltung den Umfang
des Kirchspiels und gliederte Eichau mit seiner St. Antonius-Kapelle
der Parochie Groß-Nossen an. Jeden Sonntag findet nun in Eichau
eine hl. Messe statt, die Kinder gehen in Groß-Nossen zum
Beicht- und Kommunionunterricht, die Verstorbenen aus Eichau werden
jetzt in Münsterberg beerdigt und der „Totenweg“ nach
Weigelsdorf wurde überflüssig und daher umgepflügt
und begradigt.
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***************************************************** (Wiedergabe eines vorhandenen Original-Briefes wegen Orgelreparatur in der Kapelle zu Eichau)
Fürstbischöfliches
General-Vicariat-Amt Breslau, den 20. September 1892 ______ Nr. 9172.b Es wird ersucht, in der Antwort vorstehendes Zeichen anzugeben.
An Herrn Erzpriester Werner Hochwürden in Neualtmannsdorf
Abschrift. Auf den Antrag vom 14. d. Mts. genehmigen wir
die Entnahme der Kosten für die projektierte Orgelreparatur in der
Kapelle zu Eichau mit 268 Mark aus dem von der Pfarrwirtin Johanna
Bartsch letztwillig der qu. Kapelle zugewendeten Legate per 600 Mark.
Da dieses Legat nicht zur Errichtung einer bleibenden Stiftungsurkunde
bestimmt war und eventuell die ganze Summe zu rein kirchlichen Zwecken
für die Kapelle zu Eichau verwendet werden kann, so ist auch die
darüber aufgenommene Stiftungsurkunde hinfällig und muß
von den übrigen Fundationen ausgeschieden werden.
Es kann dies jedoch nur auf Beschluß des
Kirchenvorstandes geschehen, welcher alsbald zu fassen und von welchem
eine Abschrift zu unseren Acten einzusenden ist. Das ganze Kapital ist
bei der Fundationskasse unter besonderem Titel "Johanna
Bartsch`sches Legat" aufzuführen und die Einnahmen und
Ausgaben daselbst zu verrechnen. Abschrift des Beschlusses sehen wir binnen 4 Wochen entgegen. Der Anschlag folgt anbei zurück.
Unterschrift: gez. Gleich
An den Katholischen Kirchen-Vorstand z.H. des Herrn Pfarrers Ginella Hochwürden, in Weigelsdorf bei Münsterberg J. No.9172a
Abschrift hiervon erhalten Euer Hochwürden zur Kenntnißnahme.
Unterschrift: Gleich
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