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L E G E N D E ********
28.08.2011
(A)
Das "Kirchspiel Weigelsdorf" setzt sich zusammen aus
der Gemeinde Weigelsdorf und den eingepfarrten
Ortschaften Eichau bei Münsterberg, Ober- und
Niederkunzendorf und den Ortsteilen Münchhof, Schönharte und Tschammerhof.
Es liegt 60 Km südlich von Breslau und
6 Km nordöstlich von Münsterberg. Die
Gesamtfläche beträgt ca. 40 qkm und in dem
Frankenstein-Münsterberger Heimatkalender für das Jahr 1939,
herausgegeben von der Kreisverwaltung Frankenstein, werden
folgende Einwohnerzahlen angegeben:
Weigelsdorf: 698
Eichau b. Münsterberg: 432
Niederkunzendorf: 375
Oberkunzendorf: 355
Münchhof / Schönharte: 265
Gesamt: 2.125
Es ist aber zu beachten, daß Münchhof mit Schönharte bei der Kreisreform am 1.10.1932 als selbstständige Gemeinde dem Kreis
Strehlen zugeschlagen wurde. Für
das "Kirchspiel Weigelsdorf" war diese Änderung nicht von
Bedeutung, da die Grenzen des Kirchspiels nicht mit den politischen Grenzen
identisch sein müssen. Bei dieser Kreisreform wurde
auch der Kreis Münsterberg aufgelöst und es entstand der Groß-Kreis
Frankenstein.
* * * * * * *
Von der Dorfanordnung
her bilden die Orte Ober-und Niederkunzendorf, Weigelsdorf und Münchhof eine
7,5 Km lange, zusammenhängende Reihe von typischen Waldhufendörfern in einem
langgestreckten West-Ost-Tal, entlang eines Baches. Die Gehöfte sind in
weitläufiger Reihe, beiderseits der Dorfstraße, vornehmlich an den Talhängen
angesiedelt. Die Kirche, Pfarrei und Schule wurden in etwa in der Mitte des
Dorfgebildes errichtet, wobei die Kirche auf der Höhe eines Hügels erbaut
wurde. Sie war umgeben mit einer festen Mauer aus Feldsteinen und einem
gemauerten Torhaus, durch das die Freitreppe zum Friedhof und Kirchberg
hinaufsteigt. Kirche und befestigter Friedhof mit Wehrmauer und steinernem
Glockenturm waren als Zufluchtstätte für Notzeiten geplant. Die Gründung von Weigelsdorf geht bis auf das Jahr 1234
zurück, jedoch dazu näheres an anderer Stelle.
Weigelsdorf und die übrigen Ortschaften des
Kirchspiels waren reine Agrardörfer. Bis auf eine Brennerei, und
Handwerksbetriebe, die zu einer ländlichen Dorfgemeinschaft gehören, ohne
jegliche Industrie. Diese war in der 6 Km entfernten, ehemaligen Kreisstadt
Münsterberg ansässig, u.a. mit einer weltbekannten
Ton-und Steinzeugfabrik - Großstädte wie Berlin, Breslau, Warschau, Budapest
und Belgrad wurde mit Münsterberger Steinzeugröhren kanalisiert - einer
Zuckerfabrik, sowie einer Gemüsekonserven-Fabrik.
Für die letzteren waren die Bauern des fruchtbaren Umlandes die besten
Zulieferanten.
Ende Februar 1945, als die russische Front bereits die Oder überschritt,
flüchteten fast alle Bewohner des Kirchspiels mit Pferd und Wagen in das ca.
70 Km westlich gelegene niederschlesische Gebirge. Dort wurden sie dann von
der Roten Armee eingeholt. Nach der Kapitulation am 8. Mai 1945 kehrten sie
im Frühsommer nach und nach in ihre Heimatdörfer zurück. Es folgte nun die
schwierige Zeit des Zusammenlebens mit der inzwischen eingewanderten
polnischen Bevölkerung bis 1946. Mitte April 1946
mußte der erste Teil der Bewohner des Kirchspiels die Heimat verlassen und
kam in den Landkreis Osnabrück, und im August 1946 wurde der Rest der
deutschen Bevölkerung vertrieben, und fand im Großraum Braunschweig / Seesen
eine neue Bleibe.
Leider erst Mitte 1985 wurde von einigen
Vertriebenen aus dem Kirchspiel die Initiative ergriffen, und ein Zentrales
Heimattreffen geplant. Dies fand dann am 26./27. September 1986, also 40
Jahre nach der Vertreibung, in Glandorf, im südlichen Landkreis Osnabrück
statt. Bei diesem Treffen wurde von der Heimatversammlung der
"Heimatausschuß Kirchspiel Weigelsdorf" gewählt, dessen Aufgabe es
ist, die Belange des "Kirchspiels Weigelsdorf" nach außen hin zu
vertreten. Gleichzeitig übernahm die Gemeinde Glandorf bei diesem
Heimattreffen die Patenschaft für die Vertriebenen des "Kirchspiels
Weigelsdorf". Die Zentralen Heimattreffen mit Neuwahl des
"Heimatausschusses" durch die Heimatversammlung finden alle zwei
Jahre in der Patengemeinde Glandorf statt. Es muß erwähnt werden, daß die
Vertriebenen der Kirchspiel-Gemeinde Eichau b. Münsterberg bei den
Heimattreffen des "Kirchspiels Weigelsdorf" nicht mit einbezogen
sind, da sie seit vielen Jahren ein eigenes Heimattreffen an dem
"Gelöbnistag", jeweils im Juni eines Jahres, abhalten.
*******
VORGESEHENE BEITRÄGE UND BERICHTE:
1.)
Besiedlung / Gründung des Dorfes
2.) Von der Kirche und den Pfarrern von Weigelsdorf
3.) 700 und 770 -Jahrfeier von Weigelsdorf
4.) Kriegsende / Polnische Verwaltung 1945/46
5.) Vertreibung 1946
6.) Neubeginn
7.) Heimattreffen/Patenschaft in Glandorf
8.) Gedenktafel an die Vertreibung 1946
9.) Schlesienfahrten in die alte Heimat
10.) Patronatsfest in Wigancice
11.) Div. Berichte und Kommentare
12.) Termine / Informationen
13.) Bilder und Grafiken 14.)Bewohner-Angaben
* * * * * * * 1.)
Aus der GESCHICHTE von Weigelsdorf und von der GRÜNDUNG des Dorfes.
(Nach Agnes Pelke, Lehrerin in Weigelsdorf)
Weigelsdorf verdankt seine Entstehung Herzog Heinrich I. dem Bärtigen, dem Gemahl der hl.
Hedwig. Er schenkte 1234 dem Stifte Trebnitz 200 Hufen Landes bei Münsterberg
(sambice) zur Aussetzung nach deutschem Rechte, auf denen bald darauf
die deutschen Dörfer Wygandisdorph, Conzendorf und Brythe Eyche (Eichau)
entstanden. Franken und Bayern, Schwaben und Sachsen kamen, um hier in
Schlesien Landeigner zu werden. Der Westen gab den Menschenüberschuß an den
Osten ab. Nachgeborene Bauernsöhne waren es meist, denen in der Heimat das
harte Los des Knechtseins zugefallen war, Hagestolze in des Wortes
ursprünglichster Bedeutung, denen die Heimat nicht Raum zur Gründung eines
eigenen Hausstandes gab, die hier in Schlesien durch unermüdliche harte
Arbeit sich Scholle und Heim erringen wollten.
Obwohl die Echtheit der Urkunde von 1234 neuerdings in Frage gestellt worden
ist, fällt die Gründung der Dreidörfergruppe in jene Zeit, denn schon 1244
schenkt Herzog Boleslaw von Schlesien auf Bitten seiner Tante Gertrud,
Aebtissin von Trebnitz, 4 Hufen Landes in seinem Dorfe vigandi villa dem
Kloster Trebnitz, und am 14. Januar 1256 erteilt Bischof Thomas von Breslau
auf Bitten der Aebtissin Gertrud für die ein oder zwei Hufen, die das Stift in
vigandi villa selbst unter dem Pfluge hat, Freiheit von dem bischöflichen
Zehnten.
Nach damaliger Sitte umschritt der Stifter mit seinem Gefolge das geschenkte
Land. Dann übergab der Herzog das neue Siedlungsgebiet dem Unternehmer
(locator) Wygand, der unserem Ort auch den Namen gab. Aus vigandi villa, d.h.
Ort des Wygand, wurde allmählich, wie aus Urkunden hervorgeht, Wygancych,
Wygandisdorph, Weygamsdorf, Weigsdorf und letztlich Weigelsdorf. Wygand stammte nachweisbar aus der Gegend von Bamberg
und wurde 1227 mit seinem Bruder Ludwig nach Trebnitz gerufen, um beim Bau
des Klosters zu helfen.
Der Lokator verteilte das Land an seine fränkischen Stammesgenossen. Jeder
bekam eine große fränkische oder Waldhufe. Daneben gab es kleine oder
flämische Hufen. Erdhaufen, Koppitzen genannt, bezeichneten die Grenze.
Wygand unterstützte seine Leute durch Vieh und Saatgut, auch durch Geld.
Die Talsenkung längs des plätschernden Baches war der geeignetste
Siedlungsplatz. Hier entstanden die einfachen Holzhütten der Siedler, die,
nachdem die Ernährung durch Urbarmachung sichergestellt war, den schmucken
Fachwerkbauten Platz machten. Der bunt bemalte oder durch Schnitzwerk
verzierte Giebel zeigte nach der Straße. Um Giebel und Hofwand zog sich eine
Holzveranda, die "Bühne", hin, die Lagerplatz für Obst und Gemüse
war. Auch Hühner- und Taubenstall waren hier untergebracht. Daher spricht man
noch heute von der "Hühnerbühne". Die Haustür war mit dem
"Gatter" verschlossen und von der "Laube" überwölbt. Der
über der Haustür vortretende Giebelbau hieß "Frankspitze". Hier lag
auch die "fränkische Stube". Wohnhaus, Kuh-und Pferdestall bildeten
die eine Langseite des Gehöfts. Schuppen, Scheune, Schaf-und Schweineställe
umschlossen das Geviert des Hofes. Vor dem Giebel lag im "Vorgärtel"
der Ziehbrunnen mit hochragendem Balken. Hinter der Scheuer lagen Gras-,
Obst- und Gemüsegarten. Heute findet man das typisch fränkische Haus nur noch
selten in abgelegenen Gebirgsdörfern. Bei uns erinnert noch der nach der
Straße zeigende Giebel und das geschlossene Hofgeviert an das fränkische
Siedlerhaus.
Der schönste Platz in der Mitte der Dorfreihe blieb
für die Kirche und die mit ihr verbundene Pfarr-oder Küsterschule und den
Pfarrhof. Um die Gehöfte breiteten sich saftige Wiesen. Dahinter lagen zusammenhängend
die dazu gehörigen Äcker, Wiesen und Waldstücke.
P o l n i s c h
e s und d e u t s c h e s RECHT:
Weigelsdorf war, wie alle von deutschen
Rückwanderern gegründeten Orte nach "Deutschem Rechte" ausgesetzt
worden. Das deutsche Recht stand im Gegensatz zu
dem bisher in Schlesien geltenden slavischen oder polnischen Recht. Die
Befreiung vom polnischen Recht war die erste Forderung, welche die deutschen
Siedler vor ihrer Niederlassung stellten.
Das polnische Recht schied die Bevölkerung in Freie oder Adelige, in
Halbfreie oder Kmeten und in Unfreie oder Hörige. Der höhere Adel stellte die
fürstlichen Hofbeamten und die höhere Geistlichkeit, der niedere Adel die
Kastellane, Landausmesser, Schatzmeister, Kanzler und alle übrigen Beamten.
Ein besonderes Vorrecht der polnischen Adeligen war es, den Zehnt nicht der
zuständigen Pfarrkirche, sondern einer beliebigen Kirche zukommen zu lassen.
Die Halbfreien, die Kmeten, waren nur ihrer Person nach frei. Sie hatten in
der Not ihr Besitztum an reichere Nachbarn verkaufen müssen. Dem Landeshernn
gegenüber waren sie zu Wacht- und Vorspanndiensten, zu Jagd- und Kriegshilfe
verpflichtet. Die Hörigen oder Unfreien waren völlig entrechtet. Der
Grundherr konnte ihnen ihre Scholle nehmen, konnte sie mit der Scholle
verkaufen: sie waren leibeigen. Über Leben und Tod entschied aber nicht der
Grundherr, sondern der Landesfürst. Ihre Abgaben an den Landesherrn bestanden
in Getreide, Honig, Eiern, Schweineschultern. Dazu kamen unzählige andere
Dienste. Sie schneiden auf dem Feld um das Zwölfte (die 12.Garbe gehört
ihnen), Dreschen um das Zwanzigste, fertigen Schauben zum Dachdecken, legen
sie, dreschen Hanf und anderes Getreide, hauen, rechen, breiten Gras, bringen
es ein, wofür jeder insgesamt für das Hauen des alten Grases eine Mark, für
das des Grummets den dritten Haufen erhält. Zwei hüten die Pferde des
Klosters Heinrichau bis nach St. Gallen; jeder erhält dafür ein Fuder
Brennholz und ein Beet Rüben und ein Viertel Hanf zum säen. Sie breiten Mist,
waschen die Schafe, die ihre Weiber scheren. Pferde und Ziegen dürfen sie
nicht halten, wohl aber Gänse. Oel wird ihnen unentgeltlich geschlagen. - Das
polnische Dorfwesen wird von dem Vogt verwaltet, der zugleich Ortsrichter
ist. Er hat keinen Anteil an den Strafgeldern. An der Rechtsprechung sind die
polnischen Dorfbewohner nicht beteiligt.
Im deutschen Recht gibt es nur gleichberechtigte freie
Deutsche. Sie besitzen ihre freie Scholle "erb- und eigentümlich".
Ihre Abgaben an Kirche und Landesherrn sind genau festgelegt. Sie werden
stets in Münze gezahlt. Anstelle
des polnischen Garbendezems, d.h. der Abgabe der 10. Garbe, tritt eine
Geldabgabe oder eine Abgabe an Getreide, nach Maltern und Scheffel gemessen.
Der Deutsche nimmt teil an der Verwaltung des
Dorfes. Als Schöffe hilft er mit Recht sprechen. Der Schulze leitet das
Ortsgericht. Er hat Anrecht auf einen Teil der eingenommenen Strafgelder.
Kein Deutscher kann vor ein polnisches Gericht gestellt werden, auch nicht
vor das Zaudengericht, das in polnischer Sprache über Freie und Adlige
richtete. Mit dem vermehrten Einfluß der Deutschen verlieren die polnischen
Gerichte von selbst ihre Berechtigung.
Herzog Heinrich IV. befreit 1327 die Breslauer Bürger, daß sie in
Schuldsachen nicht vor das Zaudengericht gefordert werden können und hebt es
1337 ganz auf. In Münsterberg aber bestand dieses Gericht noch am Ende des
15. Jahrhunderts. Jürgen von Wildenstein ist 1496 Zaudenrichter von
Münsterberg.
Die LEISTUNGEN / LASTEN der
Bauernschaft
Der deutsche Siedler saß 7 Jahre frei auf der Scholle. Nach
Ablauf dieser Frist mußte er an den Grundherrn den Zins, an die Kirche den
Zehnt zahlen. Für die Hufe wurde
1/4 Mark gezahlt. Zum Zins und Zehnt kamen noch andere außergewöhnliche
Leistungen. Zum Bau der Stiftskirche zu Trebniitz mußten die Einwohner der
Orte Weigelsdorf, Kunzendorf und Eichau Handwerksdienste leisten. Deshalb
befreit sie der Herzog von allen Lasten; u.a. auch von der
"storza", dem Wachgeld, denn die Untertanen mußten den Besitz des
Landesherrn bewachen oder statt dessen eine Abgabe entrichten.
Der Siedler besaß seine Scholle erb-und eigentümlich. Im Vergleich zu dem
entrechteten slavischen Bauern erfreute er sich einer nahezu unumschränkten
Freiheit; doch änderten die Zeiten hieran vieles. Mißernten kamen, Unwetter,
Dürre und Nässe brachten ihn um den Ertrag seiner Arbeit. Die Kriegsfurie
durchbrauste das Land. Ihre Verbündete, die Pest, folgte. Kriegssteuern mußte
der verarmte Bauer aufbringen. Dann rang er, trotz seiner Anspruchslosigkeit,
um das nackte Leben. Mit Bangen dachte er an das nächste Frühjahr, denn
Saatgut und Zugvieh fehlten.
Da half die Grundherrschaft mit Saatgetreide, Geld und Zugvieh aus. Als
Ersatz dafür ließ sie sich vom Untertan Dienste leisten. Waren die Notjahre
vorüber, blieben die Dienstleistungen bestehen und der einstmals freie Bauer
glitt mehr und mehr in ein Robotverhältnis hinein. Im 17. Jahrhundert waren
viele Nachkommen der einst freien und stolzen Siedler unseres Ortes zu
robotpflichtigen Untertanen hinabgesunken. Selbst die persönliche Freiheit war ihnen genommen. In
den WEIGELSDORFER GERICHTSARTIKELN heißt
es:" Kein Untertan darf bei Verlust seines sämtlichen Vermögens aus dem
Lande entweichen, noch sich in fremde Gerichtsbarkeit begeben, er habe denn
vorher die Entlassung von der Erbuntertänigkeit erlangt. Die Gerichte werden
sein Vermögen in Beschlag legen, bis er sich durch einen herrschaftlichen
Losbrief ausgewiesen hat".
Am Beginn des 18. Jahrhunderts haben die Weigelsdorfer Bauern an
"Reallasten" an das Kloster Trebnitz zu zahlen:
1.) Grundzins an die Gutsherrschaft und Zehnt an die Kirche.
2.) Dreiding-, Trank- und Essegelder. Unterhaltskosten für den zum Gericht
kommenden Stiftskanzler.
3.) Robotgelder. Zahlung für die in eine
Geldabgabe umgewandelten Robotdienste.
4.) Baugelder, Schafgelder, Spinngelder. Das Baugeld trat anstelle von
Werkleistungen, die die Untertanen bei Bauarbeiten der Grundherrschaft zu
leisten hatten. Statt der ursprünglichen Verpflichtung, Schafe für die
Grundherrschaft zu halten, zahlte man das Schafgeld. Spinngelder lösten die
Verpflichtung der Untertanen ab, für die Herrschaft eine bestimmte Anzahl von
Kloben Flachs zu brechen oder Stücke zu spinnen. (Ein "Kloben"
waren 30 "Reisten", jede Reiste zwei "Hamfeln".)
5.) Besitzänderungsabgaben - Ursprünglich wurden diese in Naturalien gegeben.
In einem Kaufbrief der Weigelsdorfer Scholtisei aus dem Jahre 1413 heißt es:
"Wer auf das Gericht (d.i.die Scholtisei) zeucht, soll geben 2 Pfund
Pfeffer; wer abzeucht 1 Pfund". Später wurden beim Verkauf der Scholtisei
10% von der ersten Hälfte der Kaufsumme und von der zweiten Hälfte der sogen.
Markgroschen d.h. pro Thaler schlesisch 9 Pfennig an das Kloster gezahlt. Von
allen übrigen Besitzungen des Dorfes wurden 3 1/8 % der Kaufsumme als
Markgroschen gezahlt.
Der Zehnt oder Dezem an die Kirche mußte jedes Jahr am 11. November gezahlt
werden. Martini galt als Abschluß des bäuerlichen Wirtschftsjahres. Laut
Eintragung in das Kirchenbuch mußte Weigelsdorf an Dezem abliefern:
1.) Bestimmte Abgaben von Körnern an Roggen
und Hafer auf der Scholtisei, auf den Bauerngütern und den daraus
entstandenen Parzellen für den Pfarrer und zwar, "pro Hufe 1 1/2
Scheffel Korn und ebensoviel Hafer, es seien Edle oder Pauersleuthe".
2.) Neujahr- und Offertoriengelder für den
Pfarrer und den Küster.
3.) Wettergarben und Läutebrote für den Küster. (Beim Gewitter wurden die
Glocken geläutet, weil man allgemein glaubte, durch die Lufterschütterung
zerteile sich das Wetter.)
4.) Eine Geldabgabe (ein Spezies Dukaten = 4 Rth. 10 lgr.) statt Dezem auf
der Scholtisei.
5.) Kirchsteiggeld auf einigen Grundstücken.
Dem SCHULMEISTER, der zugleich KÜSTER war, stand zu:
1.) Die Colende an Ostern und Pfingsten im ganzen Kirchspiel.
2.) Die Wettergabe nach der Ernte: von der Hufe zwei Garben Korn und zwei Garben
Hafer.
3.) Brotumgänge (Läutebrote) zu St. Georgi und St. Michaelis von Bauern und
Gärtnern. Die Gärtner gaben statt des Brotes jedesmal 3 Groschen.
4.) Wenn eins vom Adel stirbt, gehört dem Pfarrer das schwarze, dem
Schulmeister das weiße Leichentuch.
Die Dezemlasten bestanden bis zum Jahre 1865. In
diesem Jahre erschien das Gesetz"betreffend der Regulierung der
Schlesischen Zehntverfassung". Die Dezemabgabe wurde durch eine Rente
abgelöst, die das 22 2/9- fache der Jahresdezemleistung betrug.
RECHTE und PLICHTEN des SCHULZEN
Wygand,
der Lokator, wurde der erste Schulze oder Schultheiß, weil er den Zehnt und
den Zins, die Schuld, einheischen mußte. Dafür bekam er vier Freihufen.
Außerdem standen ihm noch folgende Rechte zu:
- Der Schulze durfte 2 Mühlen anlegen (Mühlrecht), eine innerhalb
(Niederddorf), eine außerhalb des Dorfes (Feldmühle). Alle Dorfbewohner
mußten ihr Getreide in diesen Mühlen malen lassen. "Bei 1 Rth. Strafe
ist es verbotgen, das Getreide in fremde Mühlen zu fahren". (Weigelsdorfer
Gerichtsartikel.)
- Der Schultheiß allein besaß das Recht zu brauen (Brauurbar); dazu die
Schank- und Kretschamgerechtigkeit. "Kein Untertan darf sich bei 5 Rth.
Strafe unterstehen, fremdes Bier und Branntwein einzuführen, noch bei 2 Rth.
Strafe zu fremdem Bier und Branntwein gehen". (Weigelsdorfer
Gerichtsartikel).
- Auch das Fischerei-, Back- und Schlachtrecht stand ihm zu. An der Dorfaue
ließ er eine Schmiede errichten. Der Schmied war dem Schulzen zu bestimmten
Sachleistungen verpflichtet.
Einen Teil der ihm zustehenden Rechte übte der Schulze selbst aus, die
anderen hatte er verpachtet oder verkauft. Der
Schulze war dem Landesherrn gegenüber zu Roßdiensten verpflichtet. Im
Breslauer Staatsarchiv befindet sich ein ORGINALPERGAMENT aus dem Jahre 1337.
Es lautet:
"BOLKO, HERZOG VON SCHLESIEN, Herzog von Fürstenberg / Fürstenstein und
Münsterberg bekennt, daß PETER VON VIGANDI VILLA zwei Wallache und andere
Pferde im Werte von 42 Mark Prager Groschen in seinen Diensten verloren.
Dafür befreit er den Peter und seine Nachfolger von allen Reiterdiensten, bis
er, der Herzog, die 42 Mark bar entrichtet oder die Genannten mit Wallachen
entschädigt hat. Dann tritt die frühere Verpflichtung wieder ein, wonach sie
zu seinen Diensten während eines vollen Monats verpflichtet sind."
Der Schulze mußte also im Kriegsfalle dem Herzog eine Anzahl von Pferden
stellen, ihm Ritterdienste leisten. Diese Scholtiseien hießen deshalb
"Rittermäßige" Scholtiseien. Die Fürsten schufen solche, um sich im
Kriegsfalle die nötigen Mannschaften zu sichern. Anstelle des Roßdienstes
trat oft eine Geldabgabe. Später zahlte jeder Schulze soviel Mark Silber
Roßgeld als er Freihufen hatte.
Als besonderes Entgelt für die zu leistenden Roßdienste stand der Scholtisei
das Recht der "freien Schaftrift" zu, d.h. die Schafhütung auf den
Äckern der Bauern. Dieses Recht war ein besonderes Kennzeichen der
"Rittermäßigen Scholtiseien". Der
Schulze trat nicht nur für die Sache des Grundherrn im Dorfe ein, er sprach
auch in seinem Namen Recht. Man unterschied die obere und die niedere
Gerichtsbarkeit. Die obere stand dem Stift Trebnitz zu.
Dreimal im Jahr kam der Stiftskanzler aus Trebnitz nach Weigelsdorf, um hier
Gericht zu halten. (Dreiding) Er stieg auf der Scholtisei ab, wo er seine
Mahlzeit bekam. Die anderen beiden Mahlzeiten mußten ihm die Bauern geben.
Bald trat an die Stelle dieser Naturallieferungen das Trank- und Essegeld. Es wurde gerichtet über schwerere Vergehen, Mord,
Diebstahl, Totschlag, Gotteslästerung. "Sollte jemand Gott lästern, so soll
er öffentlich oder im Geheimen unserem fürstlichen Stifte (dem Obergerichte)
zu härterer Strafe angezeigt werden." (Weigelsdorfer Gerichtsartikel)
Das Gericht verhängte schwere Geld-und Freiheitsstrafen, ja sogar den Galgen.
Der Weigelsdorfer Galgen stand auf einem Hügel zwischen Weigelsdorf und
Schönharte. Herzog Bolko gab sogar 1399 dem verdienstvollen Petrus von
Weygensdorf das "Gericht des Blutes, das sich ziehet über Hand und
Haupt", d.h. zu der niederen auch die obere Gerichtsbarkeit.
Die niedere Gerichtsbarkeit war Sache des Scholzen. Er führte beim
Dorfgericht den Vorsitz. Als Zeichen seiner Macht trug er den Scholzenstab.
Ihm zur Seite standen Ratsleute und Schöffen. War der Scholze nicht anwesend,
dann vertrat ihn der älteste Schöffe als Gerichtsscholz. Vor das Ortsgericht kamen alle Fälle, die heute der
Schiedsmann erledigt. Das Dorfgericht verhängte Stockarrest, Halseisen,
leichte Geldstrafen. Gerichtsschreiber war meist der Lehrer des Ortes. Zu
Beginn jeder Gerichtsverhandlung wurden die Gerichtsartikel vorgelesen.
Der Gerichtsschreiber bekam dafür 6 Silbergroschen. "Wer von diesem
Vorlesen vor der Zeit weggeht, erlegt 6 sgr. Strafe". (Weigelsdorfer
Gerichtsartikel) Die eingenommenen Strafgelder wurden, wenn der Stiftskanzler
kam, geteilt. "Den dritten Pfennig", d.h. den dritten Teil bekam
der Schulze. Das Uebrige kam in die Armenkasse. Das
Dorfgericht trat im "Gerichtskretscham" alle Vierteljahre zusammen
und hieß später "Gebot".
Die schriftlichen Arbeiten besorgte der Gerichtsschreiber. In einem
Schriftstück aus dem Jahre 1803 hören wir, was der damalige Schullehrer und
Gerichtsschreiber Klemenz Fellbaum "an fixiertem Gehalt von der Gemeinde
zu fordern und auch ohnweigerlich erhalen müsse".
1.) Von einem Kauf
aufsetzen 16 Sgr.
2.) Von der Eintragung desselben in Schöppenbuch 6 Sgr.
3.) Vom Kaufschreiben soviel als der Stempel vom Kaufbrief kostet.
4.) Von einem Ehekontrakt, desgleichen einem Inventario 12 Sgr.
5.) Von einer Erbschaft pro Hundert 1 Sgr.
6.) Von einem Protokoll pro Bogen 2 Sgr. 6Pf.
7.) Von einem Testament pro Bogen 3. Sgr.
8.) Vom Terminschreiben 1 Sgr.
9.) Von Verlesung der Dreidingartikel 6 Sgr., außerdem ein
jähliches "Sallarium" von 12 Reichsthalern.
VON DER SCHOLTISEI.
Als Stiftsdorf war Weigelsdorf auf Glück
und Unglück mit dem Kloster Trebnitz verbunden. In Zeiten der Not verkauften
oft die Aebtissinnen ganze Stiftsdörfer oder einzelne Gerechtsame. In
besseren Zeiten suchte man den Besitz zu mehren und verlorene Rechte
wiederzugewinnen.
So scheint im 14. Jahrhundert das Stift Trebnitz Dorf
und Gut Weigelsdorf als Lehngut ausgegeben zu haben; denn nicht nur erschein
im Jahre 1309 ein Henricus de Wigandi villa unter anderen Adligen, sondern am
24. Juni 1373 erklärt auch der Rat der Stadt Münsterberg, daß die Aebtissin Katharina
III. von Trebnitz das Stiftsgut Weigelsdorf mit Mühle, Fischerei, Wiesen,
Äckern und Wäldern, den Harthewald
ausgenommen, den Brüdern Peter, Johann und Nicolaus von Reichenbach
und ihren Erben auf 18 Jahre so ausgesetzt habe, daß dieselben statt eines
Zinses jährlich 10 Mark Prager Groschen zahlen sollten. Später muß das Stift
das Dorf verpfändet haben, denn 1504 löst es die Aebtissin Anna III. mit 350
Gulden wieder ein.
Ab 1373 bis 1904 gibt es 26 Nachweise über
Besitzveränderungen der Scholtisei. Dr phil. Curt Schottländer erwarb
1904 die Scholtisei für 225 000 Mark. In seinem Besitz befinden sich auch
verschiedene Originalurkunden über vollzogene Besitzerwechsel der Scholtisei
Weigelsdorf.
Im einzelnen sind folgende Besitzer bekannt:
1376 : verkauft die Herzogin von Brieg
an Petrus Seipel,
genannt Petrus von Wygansdorf.
1413:
Hanne Traberg.
1416:
Tschammerhof von Weigelsdorf getrennt.
1423:
Fritzen Hund
1425:
Hans von Haugwitz
1477:
Syfried von Wadewitz
1479: Weigelsdorf
und Bärzdorf an Hans und Anne Betschen.
1496:
erbt Georg Waderwitz.
1502:
Christoph Düringk
1504:
zurück an Kloster Trebnitz.
1652: Caspar
Camgher
1664:
Gottfried Brucksch
1687:
Christoph Scheffler für 3.150 Thaler
1717:
Kaspar Thiel für 5.200 schwere Mark.
1720:
Christoph Kirschten für 4.775 schwere Mark,
vererbt an den Sohn Simon Kirschten.
1748:
Christoph Koblitz.
1778: erbt Sohn Koblitz.
1792: Elisabeth Kolbitzin für 4.000
Reichsthaler.
1797:
Amand Hauer für 9.000 Reichsthaler.
1825: Leutnant
Krause für 13.177 Reichsthaler/
erbt Anna Krause.
1848 :
Ferdinant Pohl für 24.000 Reichsthaler/
erbt Sohn Pohl.
1904:
Dr. phil. Curt Schottländer für 225.000 Mark.
Anfang der vierziger Jahre (1941/42) übernahm die
Familie Stiller die Weigelsdorfer Scholtisei.
* * * * * * *
DIE ALTE WIRTSCHAFTSFORM.
Der fränkische Siedler
brachte aus dem Westen den eisernen Pflug mit, der den Acker tiefer aufriß
als der Holzpflug des polnischen Bauern. Steine und Wurzeln waren kein ernsthaftes Hindernis mehr. Waldboden,
Heide und Wiese verwandelten sich in fruchtbares Ackerland. Anstelle der
minderwertigen slavischen Bewirtschaftung trat hier in Schlesien die deutsche
Dreifelderwirtschaft mit dem Flurzwang.
Die Feldmark des ganzen Dorfes war in drei Gewanne oder Schläge eingeteilt.
In Weigelsdorf hießen sie Vorder-, Mittel- und Hinterfeld. Der Bauer durfte nicht anbauen, was er wollte. Er
unterstand darin dem Beschluß der ganzen Gemeinde. Innerhalb der
dreigeteilten Feldmark trat ein dreijähriger Fruchtwechsel ein;
Brache - Winterung - Sommerung.
An Vieh durften die
Weigelsdorfer Bauern Rinder, Schweine, Geflügel und Kleintiere halten. Schafe
zu halten war ihnen verboten. Erst 1668 wurde es ihnen als bloßes
Gnadengeschenk verstattet, pro Hufe 25 Schafe zu halten. Auf der Brache hüteten die Schafe der Scholtisei,
der ja freie Schaftrift zustand. Der Dorfhirte, der von der Gemeinde Brot und
Lohn bekam und im "Hirtenhäusel"wohnte, schritt am Morgen lustig
auf seinem Horn blasend das Dorf entlang. Die Gehöfte öffneten sich, die
Rinder wurden herausgelassen. Am Abend lieferte sie der Hirt wieder ab. Der
Schweinehirt trieb die Schweine aus. Kleine Leute, Häusler und Gärtner gaben
ihr Vieh zum Bauern und zahlten diesem dafür Hütegeld. Es betrug von einer
Kuh 6 Sgr., von einem Schwein 3 Sgr. für die Hütezeit.
Die Dreifelderwirtschaft bestand in ihrer strengen Form bis in die Zeit Friedrich des Großen. Als dieser neue
Kulturpflanzen, Kartoffeln, Klee, Lupine, einführte, fanden diese im Rahmen
der Dreifelderwirtschaft keinen Raum. Durch Verordnung mußte ein
Drittel der Brache mit den neuen Kulturpflanzen bebaut werden. Nach und nach
machte sich die Landwirtschaft von dem einengenden Flurzwang ganz los und es
entwickelte sich allmählich die heutige Wirtschaftsform.
* * * * * * *
2.
) Von der KIRCHE und den PFARRERN von Weigelsdorf.
Die
Siedler der Dörfer Weigelsdorf, Kunzendorf und Eichau sind nach 1234 wohl
bald zum Bau eines Kirchleins geschritten und als
Standort wurde die mit zwei Hufen dotierte Pfarrwidmut in der Mitte von
Weigelsdorf, auf der Höhe eines Hügels, gewählt. Mit Sicherheit ist aber
anzunehmen, daß das Dorf im 13. Jahrhundert bereits eine Pfarrkirche besessen
hat, obwohl diese erstmalig 1376 in einer Urkunde des Kardinals Johann von St. Markus,
im Zusammenhang mit einem Seelsorger in Weigelsdorf, ausdrücklich erwähnt
wurde.
Die Grundherrschaft des neubesiedelten Gebietes und das Patronat der Kirche
besaß die Äbtissin von Trebnitz. Die Kirche war dem hl. Bartholomäus geweiht
und an die Zugehörigkeit zu Trebnitz erinnerte die Figur der hl. Hedwig und
das Doppelkreuz, sowie das Wappen an der Kanzel. Die Seelsorge übten in
dieser Zeit stets Weltpriester aus, die die Äbtissin dem Bischof zur Ernennung
vorschlug. So beauftragte 1440 der Bischof den
Pfarrer von Nossen, BARTHOLOMÄUS SCHROM, der von der Äbtissin Anna als Pfarrer
vorgeschlagen war, in sein Amt einzuführen. Die
Pfarrer bewohnten den etwa 200 m südlich der Kirche gelegenen Pfarrhof, zu
dem bis in die jüngste Zeit ein zweistöckiges Wohnhaus, Scheune, Stall- und
Remisengebäude, ein parkartiger Garten mit Teich und ca. 45 ha verpachtete
Äcker, Wiesen und "Pfarrbusch" gehörten.
In den Wirren der Glaubensspaltung wurde die Weigelsdorfer Kirche um 1575 den zahlreichen Protestanten zugesprochen. Bis 1653 war Weigelsdorf protestantische Mutterkirche
und Schreibendorf Tochterkirche, wie aus einer Notiz des ältesten
Kirchenbuches von Schreibendorf aus dem Jahre 1662
hervorgeht. Die gemeinsame Betreuung erfolgte durch einen evangelischen
Pfarrer. Im Zuge der Gegenreformation wurde die Kirche in Weigelsdorf den
Katholiken zurückgegeben. Dies geschah am 12.
Dezember 1653 durch eine Kaiserliche Kommission, von der als
katholischer Pfarrer Pater MELCHIOR IERICH aus
dem Heinrichauer Konvent eingesetzt wurde. Wegen
des Priestermangels in der Diözöse kam es nun zu
einem Kooperationsvertrag mit dem Zisterzienserstift Heinrichau, das sich der
Äbtissin von Trebnitz gegenüber verpflichtete, Weigelsdorf mit Ordensgeistlichen
zu versorgen.
Das geschah zunächst in Verbindung mit der benachbarten Heinrichauer
Stiftspfarrei Berzdorf. Pater Melchior Dierich amtierte bis 1669 und nach
seinem Tode fand er vor dem Hochaltar in der Berzdorfer Kirche seine letzte
Ruhestätte. Weigelsdorf war kirchlich weiterhin Filiale von Berzdorf bis 1753 MATHÄUS MÜLLER,
aus Nowag bei Neisse stammend,
als erster selbständiger, und namentlich bekannter Pfarrer von Weigelsdorf
sein Amt antrat, das er bis 1763 ausübte.
Unter ihm wurden die Gebäude des Pfarrhofes neu errichtet. Aber auch ein
Unglück ereilte die Gemeinde in seinem ersten Amtsjahr. Am 3. September 1753 traf der Blitz den Kirchturm und
zerstörte dessen Oberbau.
Nach der Säkularisation der Klöster 1810
war der erste Pfarrer von Weigelsdorf der frühere Zisterzienserpater von
Heinrichau PIUS JOKISCHMANN.
Geboren 1755, trat er 1778
in den Orden, wurde 1782 zum Priester geweiht,
und wirkte von 1809 bis 1816 als Pfarrer von
Weigelsdorf. In seine Amtszeit fiel 1812 die
Renovierung und der Umbau der Kirche, wie sie sich später zeigte. Der 1753 durch Blitzschlag zerstörte Oberbau des Turmes
wurde in seiner früheren Form nicht mehr durch ein Kuppeldach erneuert,
sondern erhielt nur den bekannten Helm. Die Baugelder reichten nicht zu einer
gewölbten Decke, sodaß eine flache Rohrdecke gewählt werden mußte. Von den
Gesamtkosten von 2295 Thalern übernahm der Fiskus jedoch nur 179 Thaler.
Daraufhin gab Pfarrer Pius Jokischmann sein eigenes Vermögen dazu, was ihm
allerdings nur Undank, Ärger und böswillige Verkennung einbrachte. In tiefem
Gram starb er am 15. April 1816. Seine Grabsteinplatte wurde in die südliche Wand der
Kirche eingelassen, und ist auch heute noch vorhanden, wovon sich der
Verfasser im August 2003 überzeugen konnte.
Ihm folgte als Pfarrer von Weigelsdorf KONSTANTIN GLOGER, der Neffe des letzten
Heinrichauer Abtes. Geboren am 3. Juli 1780 zu
Ellguth bei Ottmachau OS, trat er 1801 ins
Kloster ein und empfing am 8. Juni 1805 die
Priesterweihe. Nach Aufhebung des Klosters Heinrichau war er zunächst Vikar
in Berzdorf, bis ihm 1816 die Pfarrei
Weigelsdorf übertragen wurde. Am Tage seines 50-jährigen Priesterjubiläums,
also am 8. Juni 1855 trat er von seinem Amte
zurück, und lebte danach im Ruhestand auf dem "Pfarrgütel", einem
40 Morgen großen Anwesen, unmittelbar beim Pfarrhof gelegen, das er erworben
hatte und der Pfarrei vererbte. Er starb am 1. Juni
1864 als letztes Mitglied des ehemaligen Zisterzienserstiftes
Heinrichau. Sein Grabmal, ein großes Marmorkreuz, stand neben dem
Missionskreuz vor der Südwand der Weigelsdorfer Kirche.
Sein Neffe AUGUSTIN GLOGER folgte ihm als
Pfarrer der Parochie Weigelsdorf. Nach 16 Amtsjahren verstarb er am 21. Oktober 1871.
Sein Nachfolger wurde am
21. März 1872 Pfarrer EDUARD HIMMEL. Am 20. September
1829 in Puschine bei Friedland OS geboren, wurde er 1853 zum Priester geweiht Nach Kaplansjahren in
Gleiwitz war er langjähriger Militärgeistlicher und vor seinem Amtsantritt in
Weigelsdorf, ab 1867 Regierungs- und Schulrat
in Posen. Seine Amtszeit endete am 15. Oktober 1890
durch Versetzung von Weigelsdorf nach Gr. Glogau. Nach P. Dr. Joseph
Schweter:"Geschichte der Kongregation der Marienschwestern aus dem
Mutterhaus Breslau 1854 - 1934, Breslau 1934" verstarb er am 22.
April 1917 in Glogau. Eine Schwester und eine Nichte des verstorbenen
fürstbischöflichen Archidiakons und früheren Pfarrers von Weigelsdorf
schenkten dem Mutterhaus in Breslau 1000 Mark, was diesem bei der Abzahlung
des im Januar 1918 in Weigelsdorf erworbenen
Hauses sehr zu statten kam. Die Schwestern in
Weigelsdorf sollten dafür u.a. das Grab des Vaters des Prälaten, des Lehrers
Matthias Himmel, auf dem Kirchhofe in Weigelsdorf stets in würdigster Weise
instandhalten.
Am 15. Oktober 1890 übernahm Pfarrer JOSEPH GINELLA , bisher Pfarrer von Spandau, die
Weigelsdorfer Pfarrei. In seiner Amtszeit wurde der Weigelsdorfer Kirchhof 1892 bis 1894 erweitert. Bereits nach 4 Jahren
endete seine Tätigkeit in Weigelsdorf und er wurde am 14. November 1894 nach Jauer versetzt.
Ihm folgte Geistlicher Rat, Pfarrer JOHANNES LEHNERT, geboren am 7. September 1860 in Krotfeld Krs. Leobschütz. Am 27. Juni 1885 empfing er von Fürstbischof Robert
Herzog in Breslau die Priesterweihe. Nach 4-jähriger Tätigkeit als Kaplan an
der Stadtpfarrkirche St. Jakobus wurde er am 1.
November 1889 als Pfarrer von Coeslin in
Pommern eingeführt. In dieser großen Diaspora wirkte er 5 Jahre, doch es zog
ihn wieder in eine katholische Gegend, und so ließ er sich am 14. November 1894 in Weigelsdorf investieren.
Eine seiner ersten Amtshandlungen war die Einsegnung des erweiterten
Kirchhofes.
Er setzte sich bereits im Jahre 1900 für die
Errichtung einer Niederlassung der Marienschwestern aus dem Mutterhaus
Breslau in seiner Pfarrei ein. Am 2. Juli 1901 erteilten
die zuständigen Minister die Genehmigungen, die ambulante Krankenpflege,
sowie die Leitung einer Spiel-, Haushaltungs- und Handarbeitsschule
gestattete. Die schwierigen Wohnungs- und Unterhaltungsfragen jedoch
verzögerten die Eröffnung der Niederlassung bis zum 6.
Mai 1909. An diesem Tag erfolgte die Eröffnung mit einer hl. Messe, in
der Pfarrer Lehnert die beiden Schwestern Ursula und Nikodema vor
versammelter Gemeinde herzlichst begrüßte. Die Gemeinde zeigte sich den
Schwestern gegenüber stets dankbar und entgegenkommend, machten diese doch in
der ausgedehnten Pfarrei Weigelsdorf, allein im
Jahr 1916, 2064 Krankenbesuche, betreuten 283 Kranke in 125
Pflegetagen, und 108 Nachtwachen. Am 31. März
1931 verstarb Geistlicher Rat, Erzpriester Johannes Lehnert nach
längerer Krankheit. Vom 1. April 1931 bis 15. Juli 1931
wurde die Parochie Weigelsdorf von ERZPRIESTER
HOFFMANN, Berzdorf, administriert.
Am
15. Juli 1931
übernahm Pfarrer ALFONS GLOGER, geb. am 8. Juli 1890 in Lindenau/OS, und am 10.
Juni 1917 zum Priester geweiht, die Pfarrei Weigelsdorf. Er war bis
dahin Kreisvikar in Neustadt/OS. Seit 1940
hatte er auch das Amt des Dekanatserzpriesters des Archipresbyterats
Münsterberg inne.
Seine Amtszeit war wohl die schwerste, die man sich
für den Pfarrer eines Kirchspiels vorstellen kann. Nach den Wirren und Nöten
des 2. Weltkrieges kam nach der Kapitulation die russische Besatzung mit der
nachfolgenden Verwaltung durch die Polen, die auch die Tätigkeit eines
deutschen Gemeindepfarrers total einschränkte. Am 18.
April 1946 - Gründonnerstag - mußte er sich von einem Großteil seiner
Gemeindemitglieder, die sich vor der Kirche zur Vertreibung versammeln
mußten, verabschieden. Noch hoffte man auf ein
baldiges Wiedersehen, was aber in der schlesischen Heimat nie mehr stattfinden
sollte. Er selbst mußte, als letzter deutscher Pfarrer der Parochie
Weigelsdorf und Erzpriester des Archipresbyterats Münsterberg, mit dem
zweiten Transport im August 1946 seine Pfarrei verlassen und fand in
Mascherode bei Braunschweig eine neue Bleibe. Alle seine Vorgänger
haben sicherlich im Laufe der Jahrhunderte mit ihrer Pfarrgemeinde
Weigelsdorf auch schwere Zeiten überstehen müssen, aber
für die Vertreibung des Pfarrers und der gesamten Bewohner eines Kirchspiels
hat die Geschichte keinen Vergleich.
Von Braunschweig aus besuchte er noch
öfters seine "Schäflein" des ersten Transportes in Glandorf und im
übrigen Landkreis Osnabrück. Die Besuche erfolgten vornehmlich im Monat Mai,
und an die dann von ihm abgehaltenen Maiandachten in der Glandorfer St.
Johannis-Pfarrkirche, bei denen unser Hauptlehrer und Kantor von Weigelsdorf,
Erhard Kosauke, "orgelte", denken die noch lebenden Zeitzeugen
gerne zurück.
Erzpriester und Pfarrer Alfons Gloger verstarb am 3. November 1954 im Alter von erst 64 Jahren, und
fand, fern seiner Pfarrei Weigelsdorf, auf dem Friedhof in Braunschweig,
seine letzte Ruhe. Mit seinem Tode endete die fast 700-jährige Chronologie
der Pfarrer von Weigelsdorf bei Münsterberg, Krs. Frankenstein / Reg. Bez. Breslau, Schlesien.
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Bericht: M. Klemenz - nach Agnes Pelke, Lehrerin in
Weigelsdorf und Original-Investitur-Unterlagen der
Kath. Pfarrei Weigelsdorf b.
Münsterberg /Schlesien. 28.08.2011
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